TaurusMediaTechnik GmbH

Firma
TaurusMediaTechnik GmbH
Gericht
Amtsgericht München / 1502 IN 1845/02
Sitz / Bundesland
Bayern
Eröffnungsdatum
26.09.2002
Insolvenzverwalter
Dr. jur. Michael Jaffé
Verfahrensstatus
Aufgehoben
Mitarbeiter
408

Die TaurusMediaTechnik GmbH (TMT) war eine 100%-ige Tochtergesellschaft der KirchMedia GmbH & Co. KG aA mit 408 Mitarbeitern vor der Insolvenz.

Die TMT stellte für sämtliche Gesellschaften der KirchGruppe, die im Filmhandel von Fictionprogrammen tätig waren, die filmtechnische Plattformen dar und hat über einen Zeitraum von 40 Jahren eines der weltweit größten Lager an Filmmaterialien aufgebaut. Weiter wurde die Materialversorgung für alle damaligen Konzernunternehmen, die Fictionprogramme sendeten, gewährleistet und zusätzlich öffentlich-rechtliche wie ausländische Sender beliefert.

Zusätzlich nahm die TMT innerhalb der KirchGruppe auch das gesamte Aufgabengebiet Zentrale Dienste (Mietverträge, Kantine, Hausverwaltung, etc.) wahr, was im Rahmen der Insolvenzverwaltung zu hohen Aufwand führte, da es sich aufgrund der völlig unterschiedlichen Tätigkeiten de facto um mehrere völlig verschiedene Insolvenzverfahren unter einem Unternehmensdach handelte. 

Es bestand ferner die Besonderheit, dass aufgrund des weitgehenden Zusammenbruchs der KirchGruppe die Kundenbasis zu Beginn des Verfahrens fast vollständig weggebrochen ist. Im sofortigen Zerschlagungsfalle wären jedoch allenfalls untergeordnete Erlöse für die Gläubiger realisierbar gewesen. Es wurde daher entschieden, die TMT vollständig unternehmerisch neu zu reorganisieren, wobei dies über den Umfang einer auch ambitionierten Insolvenzabwicklung weit hinausging. Seit dem Insolvenzantrag wurde die TMT umfangreichst und mehrfach erfolgreich restrukturiert und ferner über einen Zeitraum von mehr als 7 Jahren fortgeführt. Hierdurch wurden die Voraussetzungen geschaffen, um das Vermögen der TMT mittels diverser Assets-Deals erfolgreich zu verwerten und gleichzeitig die Passivseite der Tabelle drastisch zu reduzieren. 

Da die TMT in langjährigen Vertragsverhältnisse eingebunden ist, war eine kurzfristige Vollabwicklung und damit ein Verfahrensabschluss im Wege eines Regelverfahrens nicht möglich. Nachdem bereits eine Abschlagsverteilung von 60% an die Gläubiger ausgeschüttet wurde, wurde vom Insolvenzverwalter von seinem Planinitiativrecht Gebrauch gemacht und ein Insolvenzplan vorgelegt, der eine Befriedigung der Gläubiger mit einer Quote von 120 % zum Gegenstand hat. Die Gläubiger erhalten damit sogar noch eine 20%-ige Quote auf etwaige Nachrangforderungen.